
UNSERE KOMPLETTLÖSUNG FÜR DIE UMSETZUNG DES INFORMATIONSFREIHEITSGESETZES
IFG-VERFAHREN - DIGITALER GESCHÄFTSFALL "INFORMATIONSBEGEHREN"
KOSTENLOSES WEBINAR:
IFG-Portal, IFG-Verfahren und IFG-Rechtspakete
Unsere Komplettlösung für die Umsetzung des Informationsfreiheitsgesetzes.
Melden Sie sich jetzt zum kostenlosen Webinar an.
IFG-VERFAHREN:
INFORMATIONSBEGEHREN - ANTRAG AUF ZUGANG ZU INFORMATION DIGITAL ERFASST
Das IFG-Verfahren ist ein vollständig digitalisierter Prozess, der den gesamten Ablauf gemäß §7 IFG abdeckt. Von der Bearbeitung von Informationsanfragen und Anträgen über die Informationsfreigabe bis hin zur Bescheidausstellung und Zustellung* - alles wird zentral im System erfasst. Alle Prozessschritte sind revisionssicher dokumentiert und jederzeit nachvollziehbar.
Das IFG-Verfahren umfasst:
-
Betriebsbereite Umgebung
-
Anbindung an das IFG-Portal
-
Komplette Steuerung aller IFG-Portal-Funktionen
-
Erteilung von Auskünften oder Ablehnung
-
Vorlagen zur Ablehnung von Informationsfreigaben
-
Erstellung und Versand von Bescheiden*, z. B. direkt aus dem System per dualer Zustellung**
-
Termingesteuerte Freigaben
-
Automatische Löschung zu definiertem Zeitpunkt
VORTEILE DES IFG-VERFAHRENS

Vollständig digitalisiert
Effiziente Bearbeitung und Nachverfolgung von Informationsanfragen.

Direkte Anbindung an das IFG-Portal für eine nahtlose Nutzung und schnelle Implementierung.
Einfache Integration

Flexibilität
Anpassungsfähig an die spezifischen Bedürfnisse der Organisation und die Anforderungen des IFG.

Vordefinierte Vorlagen erleichtern eine schnelle und rechtssichere Ablehnung von Informationsanfragen.
Vorlagen für Ablehnungen

Automatisierung von Prozessen
Termingesteuerte Freigaben und automatische Löschungen verringern den manuellen Aufwand und minimieren Fehlerquellen.

Revisionssicher
Alle Prozessschritte werden dokumentiert und sind jederzeit nachvollziehbar, was eine lückenlose Transparenz gewährleistet.

Die ordnungsgemäße Auskunftserteilung und -ablehnung erfolgt gemäß den gesetzlichen Vorgaben, wodurch die Compliance sichergestellt wird.
Rechtssicherheit
DIGITALER GESCHÄFTSFALL "INFORMATIONSBEGEHREN" MITTELS IFG-VERFAHREN
JEDERMANN hat das Recht auf ZUGANG ZU INFORMATION
BEANTRAGUNG einer Information
ZUSTÄNDIG ist jenes Organ, zu dessen Wirkungsbereich die Information gehört
BEANTWORTUNG der Anfrage bzw. des Antrags durch das Organ
Spätestens innerhalb von 4 Wochen nach Einlagen
Vier mögliche REAKTIONS-SZENARIEN für die Beantwortung:
1
2
3
4
Verweigerung ist möglich, wenn bestimmte Geheimhaltungsgründe vorliegen!
Informationswerber*in kann einen Bescheid* =
"Feststellungsbescheid über Nichtgewährung" anfordern.
Anfrage & Auskunftsfreigabe erfolgt durch unser IFG-Rechtsmittelverfahren
1
2
3
Die Anfrage wird von den
Bürger*innen über ein amtsweg.gv.at Formular eingebracht
Die Anfrage wird mit den Metadaten
(Namen, E-Mail ...) in das Rechtsmittelverfahren übernommen
Das freizugebende Dokument wird abgelegt und auf dem Cloud-Speicher, sowie die Daten im IFG-Portal, veröffentlicht
*Gilt nur für Behörden: Ein Feststellungsbescheid kann nur von einer zuständigen Behörde beantragt werden.
**Duale Zustellung über offizielle Plattformen.
MELDEN SIE SICH JETZT ZUM
KOSTENLOSEN ONLINE-WEBINAR AN
IFG-RECHTSBERATUNG
Unser Partner, vgp. Götzl Pekar Rechtsanwälte, bietet umfassende Rechtsberatung im Bereich des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG). Die Kanzlei unterstützt Sie sowohl bei der Bearbeitung von Informationsbegehren als auch bei Rechtschutzverfahren und steht Ihnen in allen Fragen kompetent zur Seite.
Informationen zur IFG-Rechtsberatung erhalten Sie unter www.informationsfreiheit.or.at